Rürup Rechner
Die steuerliche Behandlung in der
Rentenphase
Den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente während der Ansparphase steht die Steuerpflicht für ausgezahlte Rentenleistungen gegenüber. Allerdings sind Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente bis 2040 lediglich begrenzt steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil ergibt sich dabei aus dem Zeitpunkt des Renteneintritts, ein einmal festgelegter Steuersatz bleibt dann unveränderlich.
Aktuell im Jahr 2010 müssen 60% der steuerpflichtigen Anteile in der Rürup-Rente versteuert werden. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2020 um zwei Prozent pro Jahr, danach wird eine Erhöhung von nur noch ein Prozent pro Jahr vorgenommen.
Wer von der Rürup-Rente
profitiert
Die Rürup-Rente wurde in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, da sie keine gesetzlichen Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten und auch die Riester-Rente nicht nutzen können. Allerdings kann jeder Mensch in Deutschland, der hier vollumfänglich steuerpflichtig ist, die Vorteile der Rürup-Rente nutzen und derartige Verträge für die private Vorsorge abschließen.
Besonders profitieren jedoch Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen von den Steuervorteilen der Rürup-Rente, denn durch die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen kann die Steuerpflicht erheblich reduziert werden. Im Alter dann können Nutzer der Rürup-Rente auf eine private Zusatzrente zählen, die dann der Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards dient.