Rürup Rechner
Die Absetzbarkeit als
Sonderausgaben
Während der Ansparphase haben Nutzer der Rürup-Rente die Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung geltend zu machen. Maximal können hierbei 20.000 Euro pro Person und Jahr abgesetzt werden, Ehepaare können demnach bis zu 40.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung angeben. Diese Summen können je nach Wunsch monatlich, quartalsweise oder auch jährlich eingezahlt werden. Viele Rürup-Renten-Verträge bieten dabei die Möglichkeit, flexible Einzahlungen zu leisten und den Beitrag zur Rente daher am Geschäftseinkommen zu orientieren.
Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit nicht allein auf die Beiträge der Rente begrenzt ist, sondern auch eventuell vereinbarte Zusatzversicherungen der Rürup-Rente können geltend gemacht werden. Wichtig ist in diesem Fall lediglich, dass die Zusatzversicherung maximal 49% des Gesamtbeitrages ausmachen.
Aktuell ist es jedoch noch nicht möglich, 100% der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Im Jahr 2010 können lediglich 70% der Ausgaben geltend gemacht werden. Werden also 5.000 Euro pro Jahr in die Rürup-Rente eingezahlt, sind 3.500 Euro hiervon steuerlich absetzbar.
Im Laufe der Zeit wird die steuerliche Absetzbarkeit jedoch verbessert, und zwar um zwei Prozent pro Jahr. Hierdurch wird dann im Jahr 2025 der komplette Beitragssatz zur Rürup-Rente als Sonderausgaben vom Finanzamt akzeptiert.
